Auszüge aus den Statuten
II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
Art. 6: Austritte sind nur auf das Ende eines Vereinsjahres möglich, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind. Sie sind schriftlich einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
III. Vereinsjahr
Art. 16: Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.