Sach- und Unfallversicherung sind ausschliesslich Sache der Mitglieder.
II. Mitgliedschaft, Rechte und PflichtenArt. 6: Austritte sind nur auf das Ende eines Vereinsjahres möglich, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind. Sie sind schriftlich einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
III. VereinsjahrArt. 16: Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.
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