Mitglied werden

Mitgliedschaft

Personalien


Bei AntragstellerIn unter 18 Jahren:



Rechtliches

 

Versicherung

Sach- und Unfallversicherung sind ausschliesslich Sache der Mitglieder.

Auszüge aus den Statuten

II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
Art. 6: Austritte sind nur auf das Ende eines Vereinsjahres möglich, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind. Sie sind schriftlich einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

III. Vereinsjahr
Art. 16: Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.

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